Recht auf Reparatur – in Europa tut sich was

Nachhaltigkeit und Transparenz gewinnen in der Wirtschaft zunehmend an Bedeutung. Mit der neuen Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) verschärft die EU die Berichtspflichten für Unternehmen. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die neuen Anforderungen, den Deutschen Nachhaltigkeitskodex und weitere Entwicklungen, wie das EU-Energielabel zur Reparierbarkeit von Geräten.

Das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz

Inzwischen ist die Europäische Union in diesem Bereich in Bewegung gekommen. Bereits am 22. Oktober 2014 verabschiedeten Parlament und Rat der EU die Richtlinie 2014/95/EU zur Angabe nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen für europäische Unternehmen. Mit dieser Richtlinie wurden Unternehmen erstmals verpflichtet, Informationen bezüglich der Nachhaltigkeit der eigenen Geschäftstätigkeit zu veröffentlichen.

Diese europäische Richtlinie zur nichtfinanziellen Berichterstattung (NFRD) hat Deutschland mit dem CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz im Jahr 2017 in nationales Recht umgesetzt. Vorerst betrifft die Berichtspflicht nur bestimmte Kapitalgesellschaften. Das sind Betriebe mit mehr als 500 Arbeitnehmern und die nach dem § 267 Abs. 3 Satz 1 HGB als große Unternehmen gelten.

Ab dem Sommer 2024 löst die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz ab. Die neue Richtlinie weitet die Pflichten zur Berichterstattung deutlich aus. Außerdem ist klarer definiert, welche Informationen dieser Bericht enthalten muss. Im Kern stehen Angaben zu den folgenden sechs Umweltzielen der Europäischen Union:

  1. Klimaschutz
  2. Anpassung an den Klimawandel
  3. Schutz der Wasser- und Meeresressourcen
  4. Übergang zur Kreislaufwirtschaft
  5. Bekämpfung der Umweltverschmutzung
  6. Erhalt und Wiederherstellung der biologischen Vielfalt und der Ökosysteme

Zusätzlich muss der Bericht Angaben zur Unternehmensführung und den gesellschaftlichen Aspekten enthalten. Ab 2024 gilt, dass Unternehmen von öffentlichem Interesse der Berichtspflicht unterliegen. Die Definition, wann ein Unternehmen zu dieser Gruppe gehört, ist in der EU-Richtlinie 2013/34 festgehalten. So gehören alle börsennotierten Unternehmen, Kreditinstitute und Versicherungen dazu. Zusätzlich müssen auch Unternehmen ab einer bestimmten Größe jährlich einen Corporate Sustainability Reporting Directive veröffentlichen. Dies betrifft zunächst Unternehmen, die eine Bilanzsumme von mehr als 25 Millionen Euro, einen Nettoumsatz höher als 50 Millionen Euro oder im Jahresdurchschnitt mehr als 250 Arbeitnehmer haben. Ab 2026 wird die Berichtspflicht nochmals ausgeweitet. Dann betrifft die Pflicht zur Berichterstattung alle Unternehmen mit mehr als 50 Arbeitnehmern, einer Bilanzsumme von über fünf Millionen Euro sowie einem Nettoumsatz von mehr als zehn Millionen Euro. Bei den Kriterien gilt, dass jeweils zwei der drei Punkte zur Berichtspflicht führen.

Welche Inhalte muss ein Bericht nach CSR oder CSRD enthalten?

Die Berichte, die Unternehmen jährlich erstellen müssen, sollen Auskunft über bestimmte Bereiche der Geschäftstätigkeit geben. Ein Punkt betrifft einen Einblick in das Managementkonzept des Unternehmens. Hier soll Auskunft über die Ziele und Strategien des Unternehmens gegeben werden und wie diese Vorgaben intern überprüft werden. Weiterhin gilt es, zu reflektieren, ob es im vergangenen Geschäftsjahr gelungen ist, die Ziele umzusetzen. Außerdem sollen Unternehmen sichtbar machen, welche Auswirkungen Due-Diligence-Prozesse haben. Das betrifft das direkte Umfeld wie die eigenen Arbeitnehmer, aber auch die Lieferketten sowie die Umwelt. Dementsprechend sollen die Betriebe offenlegen, aus welchen Quellen Rohstoffe, Halbwaren, Dienstleistungen und alle anderen Produkte stammen, die in den eigenen Betrieb einfließen.

Ein zentrales Ziel der Berichtspflicht ist es, durch öffentliche Sichtbarkeit für Transparenz in den Unternehmensstrukturen zu sorgen. Dadurch soll deutlich werden, welchen Einfluss die Tätigkeiten auf die Umwelt haben. Auch geht es darum, die Menschenrechte weltweit zu verbessern. Gleichzeitig zielt die Berichtspflicht darauf ab, Korruption zu verhindern. Durch die Offenlegung der Geschäftsaktivitäten kann jeder prüfen, welche Strategien die Unternehmen verfolgen und ob Nachhaltigkeit eine Rolle spielt.

Der Deutsche Nachhaltigkeitskodex als Option für mehr Nachhaltigkeit

Mit dem Deutschen Nachhaltigkeitskodex gibt es bereits seit dem Jahr 2011 einen Transparenzstandard, der Unternehmen auf dem Weg zu mehr Nachhaltigkeit unterstützt. Die Teilnahme an diesem Kodex ist freiwillig und beinhaltet ebenfalls einen Bericht, der über die Organisation veröffentlicht wird.

Der Deutsche Nachhaltigkeitskodex definiert insgesamt 20 Kriterien für den Bericht mit jeweils konkreten Indikatoren, die eine Kontrolle und Anpassung der Geschäftsaktivitäten ermöglichen. Diese teilen sich in die folgenden vier Kategorien auf:

  • Strategie
  • Prozessmanagement
  • Umwelt
  • Gesellschaft

Innerhalb der Kategorien gibt es eine Reihe von Punkten, über die Unternehmen im Bericht Auskunft geben. Da sind zum Beispiel der Umfang des Einsatzes natürlicher Ressourcen, der Energieverbrauch und der Anteil des Recyclings.

Auch Menschenrechte stehen im Fokus. So berichten Unternehmen über die sozialen Auswirkungen in der Lieferkette und welche Maßnahmen sie ergreifen, um die Situation in Ländern der Dritten Welt zu verbessern.

Das neue EU-Energielabel zeigt Reparierbarkeit an

Ein weiterer Schritt in Richtung der Kreislaufwirtschaft und mehr Nachhaltigkeit ist das neue Energielabel der EU. Am 18. November 2022 beschloss die Europäische Union die Einführung dieser Kennzeichnung für Smartphones und Tablets sowie einige andere Telekommunikationsgeräte. Im Mittelpunkt stehen hier die Ökodesign-Anforderungen. So zeigt das EU-Energielabel auf einer Skala von A bis E an, wie einfach ein Gerät zu reparieren ist. Das gibt Ihnen als Kunde mehr Möglichkeiten, beim Kauf auf einen Hersteller zu setzen, der Wert auf die Umwelt legt und Ihnen ermöglicht, ein defektes Gerät zu reparieren. Ab 2025 wird dieses EU-Energielabel innerhalb der Union eingeführt.

Recht auf Reparatur – wann kommt eine gesetzliche Regelung?

Aktivistengruppen fordern schon seit längerer Zeit, dass ein Recht auf Reparatur gesetzlich verankert wird beziehungsweise Produkte, die sich nicht reparieren lassen, keine Zulassung für den heimischen Markt mehr erhalten. Noch ist eine solche gesetzliche Vorgabe Utopie, aber die Entwicklung geht in die richtige Richtung. Bis dahin haben Sie als Verbraucher noch andere Optionen, um die Umwelt zu schützen und für mehr Nachhaltigkeit im Alltag zu sorgen. Eine Möglichkeit ist es, bewusst auf gebrauchte Technik zu setzen oder Ihre Altgeräte einer zweiten, sinnvollen Verwendung zuzuführen.