Kleinere und größere Anschaffungen für den Beruf oder Betrieb von der Steuer absetzen? Manches kann man komplett in einem Jahr in die Steuererklärung eintragen. Anderes muss man über mehrere Jahre abschreiben. Die Begriffe dazu lauten GWG und AfA. Wie genau das mit der Abschreibung funktioniert, erklären wir hier.
Kurz & knapp
Mit der Abschreibung (AfA) sparst du Steuern durch die Anschaffung von Arbeitsmitteln
Die AfA berücksichtigt den Wertverlust, der durch Gebrauch, Alterung oder technischen Fortschritt entsteht
Wirtschaftsgüter über 800 Euro musst du über mehrere Jahre abschreiben
Was ist eine Abschreibung?
Angenommen, du kaufst etwas für deine Arbeit oder für deine vermietete Immobilie – sei es ein schicker Bürostuhl oder eine neue Heizungsanlage. Mit der Zeit verliert dieses Gut an Wert, weil es benutzt wird. Hier kommt die Abschreibung ins Spiel, auch „Absetzung für Abnutzung“ (AfA) genannt. Sie sorgt dafür, dass du einen Teil des Kaufpreises jährlich von der Steuer abziehen kannst, verteilt über die Nutzungsdauer des Gegenstands.
Wer kann die Abschreibung in der Steuererklärung angeben?
Arbeitnehmer bei den Werbungskosten
Selbstständige bei den Betriebsausgaben
Vermieter bei den Werbungskosten ihrer Immobilie
Lineare vs. degressive Abschreibung
Es gibt verschiedene Methoden, die Beträge für die jährliche Abnutzung des Wirtschaftsguts zu ermitteln.
Lineare Abschreibung: Der Gleichmacher
Du hast dir ein teures Arbeitsgerät zugelegt. Mit der linearen Abschreibung verteilst du dessen Kosten gleichmäßig auf die Nutzungsdauer. Dazu teilst du einfach den Kaufpreis durch die Anzahl der Jahre, die du den Gegenstand nutzen kannst. Den Jahresbetrag, der dabei herauskommt, setzt du bei der Steuer an. Grundsätzlich wird jedes Jahr der gleiche Betrag abgeschrieben. Diese Methode ist der Klassiker unter den Abschreibungen.
Degressive Abschreibung: Der Turbo in den ersten Jahren
Bei der degressiven Abschreibung kannst du anfangs kräftig abschreiben – und zwar prozentual zum Anschaffungswert. Das bedeutet, in den ersten Jahren nach deiner Investition klingelt die Steuerersparniskasse besonders laut. Gerade nach wirtschaftlich harten Zeiten ist das ein echter Booster für deine Finanzen und ein Ansporn, notwendige Anschaffungen nicht auf die lange Bank zu schieben.
Die degressive Abschreibung ist für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens erlaubt, die in der Zeit vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2022 angeschafft wurden.
Möglicherweise wird mit dem Wachstumschancengesetz für Anschaffungen zwischen dem 1. April 2024 und 31. Dezember 2024 eine etwas geänderte degressive Abschreibung befristet eingeführt. Das entsprechende Gesetz ist jedoch noch nicht verabschiedet.
Wann ergibt ein Wechsel von degressiver zur linearen Abschreibung Sinn?
Die degressive Abschreibung wirkt besonders in den ersten Jahren nach deiner Investition wie ein Turbo für deine Steuererklärung. Du kannst höhere Beträge abschreiben, was deine steuerliche Last deutlich reduziert. Doch mit jedem Jahr sinkt der Abschreibungsbetrag. Genau hier kannst du strategisch denken.
Sobald die jährlichen Beträge der degressiven Methode unter die gleichbleibenden Beträge der linearen Abschreibung fallen, ist es Zeit für einen Wechsel. Dieser Schritt ist nicht nur erlaubt, sondern kann dir einen erheblichen steuerlichen Vorteil verschaffen. Die Möglichkeit, zwischen den Abschreibungsarten zu wechseln, bietet dir eine Flexibilität, die zu echten Einsparungen führen kann.
Private Nutzung abziehen
Die Abschreibung kannst du nur für Dinge nutzen, die du für deinen Beruf beziehungsweise deinen Betrieb anschaffst. Bei Wirtschaftsgütern, die sowohl betrieblich/beruflich als auch privat genutzt werden, ist in einigen Fällen zumindest ein anteiliger Abzug möglich. Und zwar dann, wenn die beiden Bereiche voneinander klar abgetrennt werden können.
Beispiel: Kaufst du als Arbeitnehmer mit einem Bürojob einen Laptop, den du gemischt nutzt, dann akzeptiert das Finanzamt vereinfachend, dass du die Hälfte als private Nutzung abziehst. Immerhin 50 Prozent der Anschaffungskosten zählen dann bei den Werbungskosten.
Abschreibung richtig berechnen
Am einfachsten geht die Berechnung mit WISO Steuer. Das Programm kennt nicht nur alle AfA-Tabellen, sondern weiß auch, wie du deinen neuen Laptop, deinen Kühlschrank oder die neue Heizung in deiner vermieteten Wohnung am besten steuerlich absetzen kannst.
Du musst dich nicht durch seitenlange Tabellen wühlen oder befürchten, einen wichtigen Punkt zu übersehen – das Programm beinhaltet alles, was für die Berechnung wichtig ist. WISO Steuer nimmt dir mit ein paar einfachen Angaben die Rechenarbeit ab. Gib einfach deine Anschaffungen ein und lass das Programm die Arbeit machen. Während WISO Steuer die Zahlen jongliert, kannst du dich entspannt zurücklehnen.
Du willst mehr dazu wissen, wie die Berechnung der Abschreibung funktioniert? Hier findest du eine Zusammenfassung mit Rechenbeispielen:
1. Lineare Abschreibung
Die lineare Abschreibung pro Jahr berechnet sich mit folgender Formel:
Abschreibungsbetrag = Anschaffungskosten / Nutzungsdauer
Wichtig: Der Monat des Kaufs spielt eine große Rolle. Kaufst du zum Beispiel etwas im Laufe des Jahres, kannst du nicht für das ganze Jahr abschreiben, sondern nur für die Monate, die noch übrig sind. Danach verteilst du den Restwert gleichmäßig auf die Jahre, die du den Gegenstand voraussichtlich nutzen wirst.
2. Degressive Abschreibung
Die degressive Abschreibung (für Anschaffungen in den Jahren 2020 bis 2022) berechnet den Abschreibungsbetrag als festen Prozentsatz vom jeweiligen Buchwert zu Beginn des Jahres. Der degressive Abschreibungssatz darf das 2,5-fache der linearen AfA, jedoch höchstens 25 Prozent betragen.
AfA: Der Regelfall der Abschreibung
Bei der linearen Abschreibung verteilst du die Anschaffungskosten gleichmäßig auf die Nutzungsdauer. Du schreibst also pro Jahr immer die gleiche Summe ab.
Um die AfA für deine Anschaffungen oder Investitionen in der Steuererklärung zu berücksichtigen, musst du einige Voraussetzungen erfüllen:
Berufliche Nutzung: Das Wirtschaftsgut wird für berufliche oder betriebliche Zwecke genutzt.
Nutzungsdauer: Die Nutzungsdauer des Wirtschaftsguts muss mehr als ein Jahr betragen. Kurzlebige Wirtschaftsgüter, die innerhalb eines Jahres verbraucht oder genutzt werden, werden sofort abgeschrieben. Das gilt seit 2021 generell für Computer-Hardware und Software.
Abnutzbarkeit: Das Wirtschaftsgut muss abnutzbar sein. Grundstücke sind beispielsweise von der AfA ausgeschlossen, da sie sich nicht abnutzen lassen. Gebäude oder Maschinen hingegen können abgeschrieben werden.
Selbstständige Nutzbarkeit: Das Wirtschaftsgut muss selbstständig nutzbar sein. Es muss in der Lage sein, seine Funktion ohne Hilfe anderer Güter zu erfüllen.
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