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Recht auf Reparatur – in Europa tut sich was

Aktualisiert: 16. Juli



Das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz

Inzwischen ist die Europäische Union in diesem Bereich in Bewegung gekommen.

Bereits am 22. Oktober 2014 verabschiedeten Parlament und Rat der EU die

Richtlinie 2014/95/EU zur Angabe nichtfinanzieller und die Diversität betreffender

Informationen für europäische Unternehmen. Mit dieser Richtlinie wurden

Unternehmen erstmals verpflichtet, Informationen bezüglich der Nachhaltigkeit

der eigenen Geschäftstätigkeit zu veröffentlichen.

Diese europäische Richtlinie zur nichtfinanziellen Berichterstattung (NFRD) hat

Deutschland mit dem CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz im Jahr 2017 in

nationales Recht umgesetzt. Vorerst betrifft die Berichtspflicht nur bestimmte

Kapitalgesellschaften. Das sind Betriebe mit mehr als 500 Arbeitnehmern und die

nach dem § 267 Abs. 3 Satz 1 HGB als große Unternehmen gelten.

Ab dem Sommer 2024 löst die Corporate Sustainability Reporting Directive

(CSRD) das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz ab. Die neue Richtlinie weitet die

Pflichten zur Berichterstattung deutlich aus. Außerdem ist klarer definiert, welche

Informationen dieser Bericht enthalten muss. Im Kern stehen Angaben zu den

folgenden sechs Umweltzielen der Europäischen Union:

1. Klimaschutz

2. Anpassung an den Klimawandel

3. Schutz der Wasser- und Meeresressourcen

4. Übergang zur Kreislaufwirtschaft

5. Bekämpfung der Umweltverschmutzung

6. Erhalt und Wiederherstellung der biologischen Vielfalt und der Ökosysteme

Zusätzlich muss der Bericht Angaben zur Unternehmensführung und den

gesellschaftlichen Aspekten enthalten. Ab 2024 gilt, dass Unternehmen von

öffentlichem Interesse der Berichtspflicht unterliegen. Die Definition, wann ein

Unternehmen zu dieser Gruppe gehört, ist in der EU-Richtlinie 2013/34

festgehalten. So gehören alle börsennotierten Unternehmen, Kreditinstitute und

Versicherungen dazu. Zusätzlich müssen auch Unternehmen ab einer

bestimmten Größe jährlich einen Corporate Sustainability Reporting Directive

veröffentlichen. Dies betrifft zunächst Unternehmen, die eine Bilanzsumme von

mehr als 25 Millionen Euro, einen Nettoumsatz höher als 50 Millionen Euro oder

im Jahresdurchschnitt mehr als 250 Arbeitnehmer haben. Ab 2026 wird die

Berichtspflicht nochmals ausgeweitet. Dann betrifft die Pflicht zur

Berichterstattung alle Unternehmen mit mehr als 50 Arbeitnehmern, einer

Bilanzsumme von über fünf Millionen Euro sowie einem Nettoumsatz von mehr

als zehn Millionen Euro. Bei den Kriterien gilt, dass jeweils zwei der drei Punkte

zur Berichtspflicht führen.



Welche Inhalte muss ein Bericht nach CSR oder CSRD enthalten?

Die Berichte, die Unternehmen jährlich erstellen müssen, sollen Auskunft über

bestimmte Bereiche der Geschäftstätigkeit geben. Ein Punkt betrifft einen

Einblick in das Managementkonzept des Unternehmens. Hier soll Auskunft über

die Ziele und Strategien des Unternehmens gegeben werden und wie diese

Vorgaben intern überprüft werden. Weiterhin gilt es, zu reflektieren, ob es im

vergangenen Geschäftsjahr gelungen ist, die Ziele umzusetzen. Außerdem sollen

Unternehmen sichtbar machen, welche Auswirkungen Due-Diligence-Prozesse

haben. Das betrifft das direkte Umfeld wie die eigenen Arbeitnehmer, aber auch

die Lieferketten sowie die Umwelt. Dementsprechend sollen die Betriebe

offenlegen, aus welchen Quellen Rohstoffe, Halbwaren, Dienstleistungen und alle

anderen Produkte stammen, die in den eigenen Betrieb einfließen.

Ein zentrales Ziel der Berichtspflicht ist es, durch öffentliche Sichtbarkeit für

Transparenz in den Unternehmensstrukturen zu sorgen. Dadurch soll deutlich

werden, welchen Einfluss die Tätigkeiten auf die Umwelt haben. Auch geht es

darum, die Menschenrechte weltweit zu verbessern. Gleichzeitig zielt die

Berichtspflicht darauf ab, Korruption zu verhindern. Durch die Offenlegung der

Geschäftsaktivitäten kann jeder prüfen, welche Strategien die Unternehmen

verfolgen und ob Nachhaltigkeit eine Rolle spielt.

H2 Der Deutsche Nachhaltigkeitskodex als Option für mehr Nachhaltigkeit

Mit dem Deutschen Nachhaltigkeitskodex gibt es bereits seit dem Jahr 2011

einen Transparenzstandard, der Unternehmen auf dem Weg zu mehr

Nachhaltigkeit unterstützt. Die Teilnahme an diesem Kodex ist freiwillig und

beinhaltet ebenfalls einen Bericht, der über die Organisation veröffentlicht wird.

Der Deutsche Nachhaltigkeitskodex definiert insgesamt 20 Kriterien für den

Bericht mit jeweils konkreten Indikatoren, die eine Kontrolle und Anpassung der

Geschäftsaktivitäten ermöglichen. Diese teilen sich in die folgenden vier

Kategorien auf:

- Strategie

- Prozessmanagement

- Umwelt

- Gesellschaft

Innerhalb der Kategorien gibt es eine Reihe von Punkten, über die Unternehmen

im Bericht Auskunft geben. Da sind zum Beispiel der Umfang des Einsatzes

natürlicher Ressourcen, der Energieverbrauch und der Anteil des Recyclings.

Auch Menschenrechte stehen im Fokus. So berichten Unternehmen über die

sozialen Auswirkungen in der Lieferkette und welche Maßnahmen sie ergreifen,

um die Situation in Ländern der Dritten Welt zu verbessern.



Das neue EU-Energielabel zeigt Reparierbarkeit an

Ein weiterer Schritt in Richtung der Kreislaufwirtschaft und mehr Nachhaltigkeit

ist das neue Energielabel der EU. Am 18. November 2022 beschloss die

Europäische Union die Einführung dieser Kennzeichnung für Smartphones und

Tablets sowie einige andere Telekommunikationsgeräte. Im Mittelpunkt stehen

hier die Ökodesign-Anforderungen. So zeigt das EU-Energielabel auf einer Skala

von A bis E an, wie einfach ein Gerät zu reparieren ist. Das gibt Ihnen als Kunde

mehr Möglichkeiten, beim Kauf auf einen Hersteller zu setzen, der Wert auf die

Umwelt legt und Ihnen ermöglicht, ein defektes Gerät zu reparieren. Ab 2025

wird dieses EU-Energielabel innerhalb der Union eingeführt.


Recht auf Reparatur – wann kommt eine gesetzliche Regelung?

Aktivistengruppen fordern schon seit längerer Zeit, dass ein Recht auf Reparatur

gesetzlich verankert wird beziehungsweise Produkte, die sich nicht reparieren

lassen, keine Zulassung für den heimischen Markt mehr erhalten. Noch ist eine

solche gesetzliche Vorgabe Utopie, aber die Entwicklung geht in die richtige

Richtung. Bis dahin haben Sie als Verbraucher noch andere Optionen, um die

Umwelt zu schützen und für mehr Nachhaltigkeit im Alltag zu sorgen. Eine

Möglichkeit ist es, bewusst auf gebrauchte Technik zu setzen oder Ihre Altgeräte

einer zweiten, sinnvollen Verwendung zuzuführen.

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