Das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz
Inzwischen ist die Europäische Union in diesem Bereich in Bewegung gekommen.
Bereits am 22. Oktober 2014 verabschiedeten Parlament und Rat der EU die
Richtlinie 2014/95/EU zur Angabe nichtfinanzieller und die Diversität betreffender
Informationen für europäische Unternehmen. Mit dieser Richtlinie wurden
Unternehmen erstmals verpflichtet, Informationen bezüglich der Nachhaltigkeit
der eigenen Geschäftstätigkeit zu veröffentlichen.
Diese europäische Richtlinie zur nichtfinanziellen Berichterstattung (NFRD) hat
Deutschland mit dem CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz im Jahr 2017 in
nationales Recht umgesetzt. Vorerst betrifft die Berichtspflicht nur bestimmte
Kapitalgesellschaften. Das sind Betriebe mit mehr als 500 Arbeitnehmern und die
nach dem § 267 Abs. 3 Satz 1 HGB als große Unternehmen gelten.
Ab dem Sommer 2024 löst die Corporate Sustainability Reporting Directive
(CSRD) das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz ab. Die neue Richtlinie weitet die
Pflichten zur Berichterstattung deutlich aus. Außerdem ist klarer definiert, welche
Informationen dieser Bericht enthalten muss. Im Kern stehen Angaben zu den
folgenden sechs Umweltzielen der Europäischen Union:
1. Klimaschutz
2. Anpassung an den Klimawandel
3. Schutz der Wasser- und Meeresressourcen
4. Übergang zur Kreislaufwirtschaft
5. Bekämpfung der Umweltverschmutzung
6. Erhalt und Wiederherstellung der biologischen Vielfalt und der Ökosysteme
Zusätzlich muss der Bericht Angaben zur Unternehmensführung und den
gesellschaftlichen Aspekten enthalten. Ab 2024 gilt, dass Unternehmen von
öffentlichem Interesse der Berichtspflicht unterliegen. Die Definition, wann ein
Unternehmen zu dieser Gruppe gehört, ist in der EU-Richtlinie 2013/34
festgehalten. So gehören alle börsennotierten Unternehmen, Kreditinstitute und
Versicherungen dazu. Zusätzlich müssen auch Unternehmen ab einer
bestimmten Größe jährlich einen Corporate Sustainability Reporting Directive
veröffentlichen. Dies betrifft zunächst Unternehmen, die eine Bilanzsumme von
mehr als 25 Millionen Euro, einen Nettoumsatz höher als 50 Millionen Euro oder
im Jahresdurchschnitt mehr als 250 Arbeitnehmer haben. Ab 2026 wird die
Berichtspflicht nochmals ausgeweitet. Dann betrifft die Pflicht zur
Berichterstattung alle Unternehmen mit mehr als 50 Arbeitnehmern, einer
Bilanzsumme von über fünf Millionen Euro sowie einem Nettoumsatz von mehr
als zehn Millionen Euro. Bei den Kriterien gilt, dass jeweils zwei der drei Punkte
zur Berichtspflicht führen.
Welche Inhalte muss ein Bericht nach CSR oder CSRD enthalten?
Die Berichte, die Unternehmen jährlich erstellen müssen, sollen Auskunft über
bestimmte Bereiche der Geschäftstätigkeit geben. Ein Punkt betrifft einen
Einblick in das Managementkonzept des Unternehmens. Hier soll Auskunft über
die Ziele und Strategien des Unternehmens gegeben werden und wie diese
Vorgaben intern überprüft werden. Weiterhin gilt es, zu reflektieren, ob es im
vergangenen Geschäftsjahr gelungen ist, die Ziele umzusetzen. Außerdem sollen
Unternehmen sichtbar machen, welche Auswirkungen Due-Diligence-Prozesse
haben. Das betrifft das direkte Umfeld wie die eigenen Arbeitnehmer, aber auch
die Lieferketten sowie die Umwelt. Dementsprechend sollen die Betriebe
offenlegen, aus welchen Quellen Rohstoffe, Halbwaren, Dienstleistungen und alle
anderen Produkte stammen, die in den eigenen Betrieb einfließen.
Ein zentrales Ziel der Berichtspflicht ist es, durch öffentliche Sichtbarkeit für
Transparenz in den Unternehmensstrukturen zu sorgen. Dadurch soll deutlich
werden, welchen Einfluss die Tätigkeiten auf die Umwelt haben. Auch geht es
darum, die Menschenrechte weltweit zu verbessern. Gleichzeitig zielt die
Berichtspflicht darauf ab, Korruption zu verhindern. Durch die Offenlegung der
Geschäftsaktivitäten kann jeder prüfen, welche Strategien die Unternehmen
verfolgen und ob Nachhaltigkeit eine Rolle spielt.
H2 Der Deutsche Nachhaltigkeitskodex als Option für mehr Nachhaltigkeit
Mit dem Deutschen Nachhaltigkeitskodex gibt es bereits seit dem Jahr 2011
einen Transparenzstandard, der Unternehmen auf dem Weg zu mehr
Nachhaltigkeit unterstützt. Die Teilnahme an diesem Kodex ist freiwillig und
beinhaltet ebenfalls einen Bericht, der über die Organisation veröffentlicht wird.
Der Deutsche Nachhaltigkeitskodex definiert insgesamt 20 Kriterien für den
Bericht mit jeweils konkreten Indikatoren, die eine Kontrolle und Anpassung der
Geschäftsaktivitäten ermöglichen. Diese teilen sich in die folgenden vier
Kategorien auf:
- Strategie
- Prozessmanagement
- Umwelt
- Gesellschaft
Innerhalb der Kategorien gibt es eine Reihe von Punkten, über die Unternehmen
im Bericht Auskunft geben. Da sind zum Beispiel der Umfang des Einsatzes
natürlicher Ressourcen, der Energieverbrauch und der Anteil des Recyclings.
Auch Menschenrechte stehen im Fokus. So berichten Unternehmen über die
sozialen Auswirkungen in der Lieferkette und welche Maßnahmen sie ergreifen,
um die Situation in Ländern der Dritten Welt zu verbessern.
Das neue EU-Energielabel zeigt Reparierbarkeit an
Ein weiterer Schritt in Richtung der Kreislaufwirtschaft und mehr Nachhaltigkeit
ist das neue Energielabel der EU. Am 18. November 2022 beschloss die
Europäische Union die Einführung dieser Kennzeichnung für Smartphones und
Tablets sowie einige andere Telekommunikationsgeräte. Im Mittelpunkt stehen
hier die Ökodesign-Anforderungen. So zeigt das EU-Energielabel auf einer Skala
von A bis E an, wie einfach ein Gerät zu reparieren ist. Das gibt Ihnen als Kunde
mehr Möglichkeiten, beim Kauf auf einen Hersteller zu setzen, der Wert auf die
Umwelt legt und Ihnen ermöglicht, ein defektes Gerät zu reparieren. Ab 2025
wird dieses EU-Energielabel innerhalb der Union eingeführt.
Recht auf Reparatur – wann kommt eine gesetzliche Regelung?
Aktivistengruppen fordern schon seit längerer Zeit, dass ein Recht auf Reparatur
gesetzlich verankert wird beziehungsweise Produkte, die sich nicht reparieren
lassen, keine Zulassung für den heimischen Markt mehr erhalten. Noch ist eine
solche gesetzliche Vorgabe Utopie, aber die Entwicklung geht in die richtige
Richtung. Bis dahin haben Sie als Verbraucher noch andere Optionen, um die
Umwelt zu schützen und für mehr Nachhaltigkeit im Alltag zu sorgen. Eine
Möglichkeit ist es, bewusst auf gebrauchte Technik zu setzen oder Ihre Altgeräte
einer zweiten, sinnvollen Verwendung zuzuführen.
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