CSRD — Corporate Sustainability Reporting Directive
EU-Richtlinie zur verpflichtenden Nachhaltigkeitsberichterstattung (ab 2025 schrittweise); zwingt größere Unternehmen, E…
Die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) ist eine EU-Richtlinie, die die bisherige NFRD (Non-Financial Reporting Directive) ablöst und die Nachhaltigkeitsberichterstattung erheblich ausweitet. Sie wurde im Januar 2023 in Kraft gesetzt und gilt schrittweise:
- 2025 (Bericht für 2024): Große börsennotierte Unternehmen mit >500 Mitarbeitenden
- 2026 (Bericht für 2025): Große Unternehmen mit >250 MA oder >40 Mio. EUR Umsatz
- 2027 (Bericht für 2026): Börsennotierte KMU (mit Opt-out bis 2028)
Was berichtet werden muss
Die Berichte folgen den ESRS (European Sustainability Reporting Standards) und umfassen u. a.:
- Klimawirkung und CO₂-Emissionen (Scope 1, 2, 3)
- Energieverbrauch und Ressourceneffizienz
- Abfallmanagement (inkl. Elektronikschrott)
- Lieferkettenverantwortung
CSRD und IT-Beschaffung
Für IT-Entscheider bedeutet CSRD: Die Beschaffungsentscheidung (neu vs. refurbished) wird berichtspflichtig, da sie den Scope-3-CO₂-Fußabdruck beeinflusst. Refurbished-Quoten und ITAD-Zertifikate werden zu Compliance-Dokumenten.
