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LkSG — Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Deutsches Gesetz (seit 2023) zur Sorgfaltspflicht in globalen Lieferketten: Unternehmen ab 1.000 MA müssen Menschenrecht…

Auch bekannt als: LkSG Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz Lieferkettengesetz

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verpflichtet seit Januar 2023 deutsche Unternehmen ab bestimmten Schwellenwerten, Sorgfaltspflichten in ihrer globalen Lieferkette wahrzunehmen — bezüglich Menschenrechten und Umweltstandards.

Schwellenwerte

  • Ab 2023: Unternehmen mit ≥ 3.000 Mitarbeitenden in Deutschland
  • Ab 2024: Unternehmen mit ≥ 1.000 Mitarbeitenden in Deutschland

LkSG und IT-Beschaffung

Die Produktion von IT-Hardware (insbesondere Smartphones, Laptops, Server) ist mit Risiken verbunden: Kobalt-Abbau im Kongo, Arbeitsbedingungen in asiatischen Produktionsstätten. Unternehmen, die dem LkSG unterliegen, müssen ihre IT-Lieferkette prüfen. Refurbished-Hardware aus regionalen Quellen (z. B. europäische Leasingrückläufer) reduziert dieses Risiko erheblich.

Dokumentationspflichten

Betroffene Unternehmen müssen ihre Sorgfaltsprozesse dokumentieren und jährlich einen Bericht veröffentlichen. ITAD-Zertifikate und Nachweis von Verwertungswegen sind Teil dieser Dokumentation.