InsO — Insolvenzordnung
Die Insolvenzordnung (InsO) regelt in Deutschland das gerichtliche Insolvenzverfahren. Besonders relevant für IT-Ankäufe…
Auch bekannt als:
InsO
Insolvenzordnung
§ 35 InsO
Die Insolvenzordnung (InsO) ist das zentrale deutsche Gesetz für Insolvenzverfahren. Im IT-Kontext gilt:
- § 35 InsO: IT-Hardware (Server, Netzwerk, Storage) des Schuldners gehört zur Insolvenzmasse
- § 80 InsO: Der Insolvenzverwalter übernimmt die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis
- § 148 InsO: Pflicht zur Sicherung und Verwertung der Masse
- Maximierungsgebot: Der Verwalter muss den bestmöglichen Erlös erzielen
Insolvenzverwalter können IT-Hardware direkt an spezialisierte ITAD-Dienstleister verkaufen, was in der Regel den höchsten Erlös bei minimaler Logistik-Belastung bringt.
