AVV — Auftragsverarbeitungsvertrag
Der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) ist nach Art. 28 DSGVO verpflichtend, wenn ein Auftragnehmer personenbezogene Dat…
Auch bekannt als:
AVV
Auftragsverarbeitungsvertrag
Auftragsdatenverarbeitung
AV-Vertrag
Wenn ein IT-Dienstleister (z. B. ITAD-Anbieter) Datenträger mit personenbezogenen Daten verarbeitet, muss gemäß Art. 28 DSGVO ein AVV abgeschlossen werden. Der AVV regelt:
- Art, Umfang und Zweck der Datenverarbeitung
- Pflichten und Rechte des Auftragsverarbeiters
- Sicherheitsmaßnahmen (TOM)
- Lösch- und Rückgabepflichten
Im Kontext IT-Ankauf / ITAD: Der AVV muss vor Abholung der Datenträger unterzeichnet sein.