Abschreibung / AfA (IT-Hardware)
Bilanzieller Wertverlust von IT-Hardware über die steuerliche Nutzungsdauer. Nach AfA-Tabelle: Server und Netzwerktechni…
Abschreibung (steuerlich: AfA — Absetzung für Abnutzung) bezeichnet die buchhalterische Verteilung der Anschaffungskosten eines Wirtschaftsguts über seine betriebliche Nutzungsdauer.
Steuerliche Nutzungsdauern (AfA-Tabelle, Deutschland)
- Server: 5 Jahre (20 % linear p.a.)
- Netzwerktechnik (Switches, Router): 5 Jahre
- Laptops / Desktop-PCs: 3 Jahre (~33 % p.a.)
- USV: 5 Jahre
- Storage-Systeme: 5–7 Jahre je nach Einordnung
Sonderabschreibung (§ 7g EStG)
KMU können unter bestimmten Voraussetzungen Investitionsabzugsbeträge (IAB) und Sonderabschreibungen von bis zu 50 % im Anschaffungsjahr nutzen — auch für refurbished Hardware.
Buchwert vs. Marktwert
Nach 3 Jahren ist ein Server buchmäßig zu 40 % abgeschrieben (60 % Restbuchwert bei 5-jähriger AfA), hat aber auf dem Sekundärmarkt oft noch einen höheren Marktwert als den Buchwert — besonders bei gut konfigurierten Systemen. IT-RESELL ermittelt den realen Marktwert unabhängig vom Buchwert.