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AVV — Auftragsverarbeitungsvertrag

Der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) ist nach Art. 28 DSGVO verpflichtend, wenn ein Auftragnehmer personenbezogene Dat…

Auch bekannt als: AVV Auftragsverarbeitungsvertrag Auftragsdatenverarbeitung AV-Vertrag

Wenn ein IT-Dienstleister (z. B. ITAD-Anbieter) Datenträger mit personenbezogenen Daten verarbeitet, muss gemäß Art. 28 DSGVO ein AVV abgeschlossen werden. Der AVV regelt:

  • Art, Umfang und Zweck der Datenverarbeitung
  • Pflichten und Rechte des Auftragsverarbeiters
  • Sicherheitsmaßnahmen (TOM)
  • Lösch- und Rückgabepflichten

Im Kontext IT-Ankauf / ITAD: Der AVV muss vor Abholung der Datenträger unterzeichnet sein.