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InsO — Insolvenzordnung

Die Insolvenzordnung (InsO) regelt in Deutschland das gerichtliche Insolvenzverfahren. Besonders relevant für IT-Ankäufe…

Auch bekannt als: InsO Insolvenzordnung § 35 InsO

Die Insolvenzordnung (InsO) ist das zentrale deutsche Gesetz für Insolvenzverfahren. Im IT-Kontext gilt:

  • § 35 InsO: IT-Hardware (Server, Netzwerk, Storage) des Schuldners gehört zur Insolvenzmasse
  • § 80 InsO: Der Insolvenzverwalter übernimmt die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis
  • § 148 InsO: Pflicht zur Sicherung und Verwertung der Masse
  • Maximierungsgebot: Der Verwalter muss den bestmöglichen Erlös erzielen

Insolvenzverwalter können IT-Hardware direkt an spezialisierte ITAD-Dienstleister verkaufen, was in der Regel den höchsten Erlös bei minimaler Logistik-Belastung bringt.