LkSG — Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Deutsches Gesetz (seit 2023) zur Sorgfaltspflicht in globalen Lieferketten: Unternehmen ab 1.000 MA müssen Menschenrecht…
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verpflichtet seit Januar 2023 deutsche Unternehmen ab bestimmten Schwellenwerten, Sorgfaltspflichten in ihrer globalen Lieferkette wahrzunehmen — bezüglich Menschenrechten und Umweltstandards.
Schwellenwerte
- Ab 2023: Unternehmen mit ≥ 3.000 Mitarbeitenden in Deutschland
- Ab 2024: Unternehmen mit ≥ 1.000 Mitarbeitenden in Deutschland
LkSG und IT-Beschaffung
Die Produktion von IT-Hardware (insbesondere Smartphones, Laptops, Server) ist mit Risiken verbunden: Kobalt-Abbau im Kongo, Arbeitsbedingungen in asiatischen Produktionsstätten. Unternehmen, die dem LkSG unterliegen, müssen ihre IT-Lieferkette prüfen. Refurbished-Hardware aus regionalen Quellen (z. B. europäische Leasingrückläufer) reduziert dieses Risiko erheblich.
Dokumentationspflichten
Betroffene Unternehmen müssen ihre Sorgfaltsprozesse dokumentieren und jährlich einen Bericht veröffentlichen. ITAD-Zertifikate und Nachweis von Verwertungswegen sind Teil dieser Dokumentation.