DIN 66399 — Vernichtung von Datenträgern
Deutscher Standard zur physischen Vernichtung von Datenträgern: definiert 7 Schutzklassen und 6 Datenträgerkategorien mi…
DIN 66399 ist die deutsche Norm zur Vernichtung von Datenträgern (Teil 1 und 2). Sie definiert, in welche Partikelgröße ein Datenträger geschreddert werden muss, um einen bestimmten Schutzgrad zu erreichen.
Die 7 Schutzklassen (P1–P7 für Papier, H für HDD)
- Schutzklasse 1 (HDD-H1): Allgemeine Daten — Partikelgröße ≤ 2.000 mm²
- Schutzklasse 2 (HDD-H2): Sensible Daten — ≤ 320 mm²
- Schutzklasse 3 (HDD-H3): Besonders sensible Daten — ≤ 10 mm² (typisch für Unternehmens-HDDs)
- Schutzklasse 4 (HDD-H4): Streng vertraulich — ≤ 2.500 mm² (MO-Discs)
- Schutzklassen 5–7: Für Geheimschutz-/Staatsgeheimnisse (SSD, Flash: besonders feine Partikel)
Relevanz für IT-Hardware-Entsorgung
Wenn Datenträger (HDDs, SSDs, Flash-Speicher) physisch vernichtet werden sollen (statt softwarebasierter Löschung nach NIST 800-88), muss die Vernichtung der DIN 66399 entsprechen. Das Vernichtungsunternehmen stellt ein Zertifikat aus. IT-RESELL bietet physische Vernichtung nach DIN 66399 und softwarebasierte Löschung nach NIST 800-88 an.
Wann physische Vernichtung statt Löschung?
Defekte Datenträger (nicht lesbar) können nicht softwarebasiert gelöscht werden — hier ist DIN-66399-Vernichtung die einzige DSGVO-konforme Option.
