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DIN 66399 — Vernichtung von Datenträgern

Deutscher Standard zur physischen Vernichtung von Datenträgern: definiert 7 Schutzklassen und 6 Datenträgerkategorien mi…

Auch bekannt als: DIN 66399 DIN66399

DIN 66399 ist die deutsche Norm zur Vernichtung von Datenträgern (Teil 1 und 2). Sie definiert, in welche Partikelgröße ein Datenträger geschreddert werden muss, um einen bestimmten Schutzgrad zu erreichen.

Die 7 Schutzklassen (P1–P7 für Papier, H für HDD)

  • Schutzklasse 1 (HDD-H1): Allgemeine Daten — Partikelgröße ≤ 2.000 mm²
  • Schutzklasse 2 (HDD-H2): Sensible Daten — ≤ 320 mm²
  • Schutzklasse 3 (HDD-H3): Besonders sensible Daten — ≤ 10 mm² (typisch für Unternehmens-HDDs)
  • Schutzklasse 4 (HDD-H4): Streng vertraulich — ≤ 2.500 mm² (MO-Discs)
  • Schutzklassen 5–7: Für Geheimschutz-/Staatsgeheimnisse (SSD, Flash: besonders feine Partikel)

Relevanz für IT-Hardware-Entsorgung

Wenn Datenträger (HDDs, SSDs, Flash-Speicher) physisch vernichtet werden sollen (statt softwarebasierter Löschung nach NIST 800-88), muss die Vernichtung der DIN 66399 entsprechen. Das Vernichtungsunternehmen stellt ein Zertifikat aus. IT-RESELL bietet physische Vernichtung nach DIN 66399 und softwarebasierte Löschung nach NIST 800-88 an.

Wann physische Vernichtung statt Löschung?

Defekte Datenträger (nicht lesbar) können nicht softwarebasiert gelöscht werden — hier ist DIN-66399-Vernichtung die einzige DSGVO-konforme Option.