Insolvenzmasse
Die Insolvenzmasse ist das gesamte pfändbare Vermögen des Schuldners zum Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung, das der Befri…
Auch bekannt als:
Insolvenzmasse
Masse
Insolvenzvermögen
Die Insolvenzmasse umfasst nach § 35 InsO das gesamte Vermögen, das dem Schuldner zur Zeit der Eröffnung des Verfahrens gehört und das er während des Verfahrens erlangt. Für IT-Assets bedeutet das:
- Alle IT-Hardware im Eigentum des Schuldners (nicht gemietete/geleaste Geräte)
- Restwert ist zu maximieren (Pflicht des Insolvenzverwalters)
- Leasinggeräte müssen an den Leasinggeber zurückgegeben werden
